Bildungsprämie

Förderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren*, höchstens 500 Euro. Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab‑Check!

Wir beraten Sie zur Bildungsprämie in der Region Köln!

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Im Beratungsgespräch prüfen wir genau, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen wir mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämien- oder Spargutschein.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Bildungsprämie einlösen

Mit dem Prämiengutschein können Sie sich direkt bei einem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl anmelden. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Der Weiterbildungsanbieter beantragt den Rest direkt beim Bundesverwaltungsamt.

Bitte beachten Sie: Zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs darf noch keine Rechnung durch den Weiterbildungsanbieter gestellt worden sein und die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben!

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Infos zur Bildungsprämie:

www.bildungspraemie.info

www.facebook.com/bildungspraemie

Kostenfreie Hotline: 0800 - 26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de

*Hinweis: Für Maßnahmen, die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, können Prämiengutscheine nur genutzt werden, wenn die Veranstaltungsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.